
Ab sofort beantragbar – Fixkostenzuschuss für betroffene Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen im Rahmen der Überbrückungshilfe III
Ab sofort kann mit der Überbrückungshilfe III ein Fixkostenzuschuss beantragt werden, soweit Unternehmen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021 verzeichnen.