Überbrückungshilfe kann wirtschaftliche Notlagen bei Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und KMU abpuffern – WFG berät Unternehmen bei der Antragstellung
„Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen ist auf den 30. September 2020 verlängert worden“, so WFG-Prokurist Ingo Trawinski. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft